Blankwaffen sind Hieb- und Stichwaffen und fallen unter das dt. Waffengesetz.
Danach muss man derzeit mindestens 18 Jahre alt sein, um ein Schwert zu erwerben.
Das Tragen (Führen) in der Öffentlichkeit wird in § 42a Waffengesetz geregelt und ist erlaubt u.A. zur Brauchtumspflege, bei Theateraufführungen, Foto und Fernsehaufnahmen oder Berufsausführung.
Genauere Informationen finden Sie im Waffengesetz.
Auszug aus dem Waffengesetz §42a (ohne Gewähr):
"Es ist verboten
- Hieb- und Stoßwaffen (hierunter fallen auch Schwerter, Dolche, zweischneidige Messer, Degen, Rapiere, Bajonette und weitere)
- feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
- oder Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandtaschenmesser, inkl. Springmesser) ohne Rücksicht auf die Klingenlänge
Dieser Absatz gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Abs. 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenständen im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient."