Die amtlichen Beschaffungsstellen der in Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte,
die unter das Zusatzabkommen des NATO-Truppenstatus fallen, dürfen umsatzsteuerfrei
einkaufen. Diese amtlichen Beschaffungsstellen können Beschaffungsaufträge zur Lieferung an
die Mitglieder der Streitkräfte erteilen zum Bezug von Waren und Dienstleistungen für deren
privaten Ge- oder Verbrauch.
Informieren Sie sich bei Ihrem VAT Office über den sog. „Abwicklungsschein" bzw. VAT Form NF1, um bei WKC umsatzsteuerfrei bis 2499,00 Euro einkaufen zu können.
Wir helfen Ihnen gerne bei der notwendigen Dokumentation.